Friseurunternehmerin gibt nicht auf: Klage aufUnternehmerlohn geht in Berufung

Sandra Stiemert, Friseurunternehmerin aus Biederitz in Sachsen-Anhalt, traf die vollständige Geschäftsschließung im Lockdown hart. Wie viele andere Unternehmer konnte sie zwar Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter erwirken –, sie selbst ging aber leer aus. Finanzielle Hilfe bekam sie lediglich mit der Überbrückungshilfe III. „Die Unterstützungen reichten nicht einmal für die monatlichen Fixkosten. Meine privaten Rücklagen waren bereits im ersten Lockdown 2020 aufgebraucht. Nur durch einen KFW-Förderkredit bin ich knapp der Insolvenz entgangen“, erklärt Sandra heute.

Nachdem das Landgericht Marburg den Anspruch auf Entschädigung ihres Unternehmerlohns abwies, geht Stiemert nun eine Instanz höher. Unterstützt durch die Wild Beauty aus Seeheim-Jugenheim, reichte sie Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein.

Bremer Friseur in großer Sorge: „Wir werden zugrunde gerichtet!“

Andre Albers, Friseurmeister aus Bremerhaven, hat per Eilantrag Klage gegen die 2G-Regelung für Friseursalons beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht. Wie bei seinen Kollegen soll auch in seinem Bundesland gerichtlich überprüft werden, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.

Albers erklärt: „Friseurdienstleistungen, die ohne jegliches Hygienekonzept in Küchen, Kellern und Garagen durchgeführt werden, fördern nicht nur das Infektionsrisiko. Friseurunternehmen, die sich an die Regeln halten, werden dadurch zugrunde gerichtet.“ Der Wunsch nach einem gepflegten Äußeren sei ein Grundbedürfnis, das der Staat nicht ignorieren dürfe. „Unverständlich bleibt daher, dass in Bremen weiter auf 2G bestanden wird. Die verlässlichen und bewährte Hygiene-Konzepte im Salon werden von der hiesigen Politik ignoriert, die Pandemie durch den Schwarzmarkt im Privathaushalt am eigenen Spülbecken nur verlängert.“

Berliner Friseur klagt gegen 2G-Regelung: „Das ist eine Anleitung zur Schwarzarbeit!“

Chris Exner, Friseurmeister aus Berlin-Tempelhof, hat per Eilantrag Klage gegen die 2G-Regelung für Friseursalons bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wie bei seinen Kollegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland soll auch in seinem Bundesland gerichtlich überprüft werden, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.

Exner erklärt: „Die 2G-Regelung ist eine Anleitung zur Schwarzarbeit. Friseursalons sind die einzig sichere und vernünftige Alternative zur unkontrollierten, undokumentierten Schattenwirtschaft. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Berlin weiter auf 2G besteht.“ Die verlässlichen und bewährte Hygiene-Konzepte im Salon würden von der hiesigen Politik ignoriert, die Pandemie nur verlängert. „Die Gesundheit wird so nicht geschützt, das Infektionsgeschehen befeuert und unsere Unternehmen werden kaputt reguliert.“

Friseure in Not fordern sofortige Lockerung in Rheinland-Pfalz und klagen gegen 2G-Regelung

Sie betreiben einen Friseursalon in Wiesbaden? Herzlichen Glückwunsch! Für Ihren Betrieb gilt 3G. Sie besitzen einen Friseursalon in der Landeshauptstadt Mainz nebenan? Tut uns leid, für Ihren Laden gilt 2G. „12 km Luftlinie entscheiden über die berufliche Existenz. Das treibt die Ungleichbehandlung auf die Spitze“, ärgert sich Guido Wirtz, Friseurunternehmer aus Rheinland-Pfalz. Denn natürlich fahren Kunden einfach von Mainz nach Wiesbaden, von Ludwigshafen nach Mannheim oder von Remagen nach Bonn, wo die Beschränkungen lockerer sind. „Das ist Wettbewerbsverzerrung. Der Flickenteppich an Regelungen macht unsere Unternehmen kaputt.“

Guido Wirtz will sich das nicht länger angucken. Er reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Denn Wirtz ist nicht nur Friseurunternehmer. Als Vorsitzender Landesinnungsmeister repräsentiert er seine Berufskollegen im ganzen Bundesland.

Friseure in Not klagen erneut: „Wir fordern Gleichberechtigung für Saarlands Friseure“

Wer ein Friseurunternehmen im Saarland betreibt, hat schlechte Karten. Während viele Bundesländer die Systemrelevanz von Friseurbetrieben anerkennen, gilt im Saarland nach wie vor die 2G-Plus-Regelung. Wolfgang Schwan, Friseurunternehmer aus Saarbrücken, reichte deshalb Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Plus-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“

Der beauftragte Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main rechnet der Klage gute Chancen zu: „Die durch die 2G-Plus-Regelung vorliegende Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Die beeinträchtigten Grundrechte der Friseure sowie der nicht geimpften/genesenen Personen wurden nicht ausreichend gewichtet.“ Die 2GPlus-Regelung führe zu erheblichen Umsatzverlusten bei den Friseuren, wodurch ein existenzbedrohender Schaden drohe. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Friseure ihre Betriebe in der Vergangenheit bereits mehrfach komplett schließen mussten, ist das nicht zumutbar.“

Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz eingereicht

  • Friseurin Sandra Stiemert wendet sich an Bundesverfassungsgericht
  • Beschwerde gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz
  • Selbstständige leiden unter systematischen Gesetzeslücken

Seeheim-Jugenheim, 04. Mai. Die gesetzlichen Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Friseurin SandraStiemert wird wie viele der rund 80.000 Friseure in Deutschland durch die beiden Lockdowns finanziell hart getroffen. Nun erhebt Sandra Stiemert Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz. Das Unternehmen Wild Beauty in Seeheim-Jugenheim bei Darmstadt unterstützt diese Beschwerde.

Noah Wild, Geschäftsführer von Wild Beauty: „Viele tausend Friseure befinden sich wie Sandra Stiemert durch unzureichende gesetzliche Regeln in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber mehr für selbstständige Friseure tut.“

Solidarität mit Selbstständigen: Friseure in Not fordert verbindliche Öffnungsperspektive

Die bundesweite Initiative #FriseureInNot schaut zufrieden auf die ersten Tage der Salonwiederöffnung zurück. Die bewährten Hygienekonzepte funktionieren wie erwartet sehr gut. Kunden zeigen sowohl Verständnis für die angespannte Terminverfügbarkeit, die u. a. durch die bundesweite 10 qm-Regelung hervorgerufen wird, als auch Bedauern für die prekäre finanzielle Situation der Friseure. Besonders schlimm trifft es den Vogtlandkreis in Sachsen, in dem viele Friseure aufgrund der Endverbraucher-Testpflicht vor der Existenzaufgabe stehen: Die Testpflicht wurde zwar staatlich verordnet, aber nicht ausreichend organisiert. Daneben bleiben in Flensburg Friseure weiterhin komplett geschlossen und stehen vor dem Aus. …

#FriseureInNot Brief an Hubertus Heil

Sehr geehrter Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil,

wir sind 16 Friseurunternehmerinnen und Friseurunternehmer aus ganz Deutschland. Teilweise in der 5. Generation. In den letzten Wochen haben wir uns mit #FriseureInNot sehr für unsere Kollegen/innen in der Bundesrepublik eingesetzt. Wir sprechen hier von 84.000 Friseursalons, 240.000 Mitarbeiter/innen und 20.000 Auszubildenden.

Wir sind erleichtert über die aus unserer Sicht überfällige Öffnungsperspektive, die die Bund-Länder-Konferenz den Friseuren für den 1. März aufgezeigt hat und begleiten die Ausarbeitung der jeweiligen Landesverordnung im Detail ..

Wild Beauty GmbH unterstützt bundesweit Corona-Klagen

Alles, was wir bei der Wild Beauty GmbH unternehmen, beginnt mit der für uns entscheidenden Frage: „Was nützt es dem Friseur?“ In den letzten Monaten sind so viele wichtige Initiativen entstanden – häufig auf Anregung unserer Kunden hin:

  • BenefitLocals und Profit-Link: Unsere transparenten und fairen Online-Beteiligungssysteme
  • TakeHome: Unser Endverbraucher-Lieferservice für Friseure
  • Digitale Talentschmiede: Das auch für Auszubildende ideal geeignete Online-Schulungskonzept
  • Business Webinare und Business Talks live im Insider Club auf Facebook: Zu allen Themen, die für Friseure jetzt relevant sind.

Friseure in Not klagen jetzt bundesweit

Was als regionale Aktion begann, nimmt bundesweite Dimension an: Friseure reichen in allen 16 Bundesländern Klage vor ihrem jeweiligen höchsten Verwaltungsgericht ein. Sie klagen für die Sicherheit. Und die Wiedereröffnung.

„Wie soll ich es mir leisten können, über Wochen und Monate hinweg Kurzarbeitergeld vorzufinanzieren?“, fragt sich Iris Regenthal-Labahn aus Mecklenburg-Vorpommern. Deutschland sei Ankündigungsweltmeister, aber Umsetzungszwerg. „Verlässlichkeit und Berechenbarkeit haben uns immer ausgezeichnet. Doch genau dieses Vertrauen verspielt sich die Politik jetzt, indem sie viel und groß ankündigt, die Umsetzung dann aber nicht hinbekommt.“

Friseure in Not öffnen unter dem Motto „Unser erster legaler Haarschnitt 2021“

  • Deutschlands Friseure in Not dürfen von Montag an wieder ihre Salons öffnen
  • Klagen gegen undifferenzierten Lockdown haben politisch Erfolg gezeigt
  • Wild Beauty begrüßt „Sieg der Vernunft“

25. Februar 2021. Unter dem Motto „Erster legaler Haarschnitt 2021“ öffnen auch die Friseure in Not am Montag, 1. März ihre Salons. Mit dem Monatsanfang März endet somit der zweite corona-bedingte Lockdown, in dessen Zuge die rund 80.600 Friseurbetriebe in Deutschland zwangsweise geschlossen waren …

Friseure in Not: Oberverwaltungsgericht Niedersachen äußert erhebliche Zweifel an Betriebsschließungsregelung

Mit Beschluss vom 15. Februar 2021 (Az. 13 MN 44/21) lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Lüneburg den Eilantrag der Friseurgesellschaft von Matthias Dübbelde & Mike Niemeyer aus Saterland ab, die sich gegen die Schließung ihres Salons wehrte.

Das Gericht setzt sich jedoch sehr kritisch mit der generellen Legitimität eines inzidenzgesteuerten Vorgehens bei der Anordnung der Schutzmaßnahmen auseinander und äußert erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit und auch der Verhältnismäßigkeit der Betriebsschließungsregelung. Wir begrüßen die Begründung des Gerichts, denn damit wird klargestellt, dass die Wiedereröffnung bei sinkender Inzidenz nicht fortlaufend verschoben, sondern angesichts der erheblichen Folgen für ganze Wirtschaftszweige eher so schnell wie möglich durchgeführt werden muss …

#FriseureInNot kämpft in 11 Eilverfahren weiter


Öffnungsperspektive lässt Fragen offen
Nachdem die Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar die Öffnungsperspektive für Friseure für den 1. März in Aussicht gestellt hat, haben im vergangenen Wochenverlauf einige Gerichte die Eilverfahren negativ beschieden (Stand: 15. Februar 08:00 Uhr):

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen; für Schick Friseure
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin

Noch nicht entschieden sind folgende Eilverfahren …

Widerstand der Friseure in Not weitet sich aus

Weitere Klagen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Gerichtsverfahren nun schon in zehn Bundesländern
Wild Beauty unterstützt Klagewelle für eine Öffnung der Friseursalons

Der Widerstand der Friseure in Not weitet sich aus. Nun haben sich in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen jeweils ein Friseursalon der Klagewelle für eine Öffnung der Friseursalons in Deutschland angeschlossen. Damit laufen nun Gerichtsverfahren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.

Friseure in Not unterliegt im ersten Verfahren

Mit Beschluss vom 04.02.2021 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf den Eilantrag des Friseursalons Schick Friseure aus Hessen entschieden, dass § 6 Abs. 2 der CoKoBeVO nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Dementsprechend müssen Friseursalons in Hessen weiterhin geschlossen bleiben. Ein weiteres Verfahren ist in Hessen noch anhängig. Dabei verkennt das Gericht bei seiner Entscheidung maßgeblich die Besonderheit, dass Friseure aufgrund ihrer Pflichtmitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weit über das übliche Maß hinaus verpflichtet sind, Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Einhaltung auch durch die Berufsgenossenschaft selbst kontrolliert werden.