Friseurunternehmerin gibt nicht auf: Klage aufUnternehmerlohn geht in Berufung
Nachdem das Landgericht Marburg den Anspruch auf Entschädigung ihres Unternehmerlohns abwies, geht Stiemert nun eine Instanz höher. Unterstützt durch die Wild Beauty aus Seeheim-Jugenheim, reichte sie Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein.
Bremer Friseur in großer Sorge: „Wir werden zugrunde gerichtet!“
Albers erklärt: „Friseurdienstleistungen, die ohne jegliches Hygienekonzept in Küchen, Kellern und Garagen durchgeführt werden, fördern nicht nur das Infektionsrisiko. Friseurunternehmen, die sich an die Regeln halten, werden dadurch zugrunde gerichtet.“ Der Wunsch nach einem gepflegten Äußeren sei ein Grundbedürfnis, das der Staat nicht ignorieren dürfe. „Unverständlich bleibt daher, dass in Bremen weiter auf 2G bestanden wird. Die verlässlichen und bewährte Hygiene-Konzepte im Salon werden von der hiesigen Politik ignoriert, die Pandemie durch den Schwarzmarkt im Privathaushalt am eigenen Spülbecken nur verlängert.“
Berliner Friseur klagt gegen 2G-Regelung: „Das ist eine Anleitung zur Schwarzarbeit!“
Exner erklärt: „Die 2G-Regelung ist eine Anleitung zur Schwarzarbeit. Friseursalons sind die einzig sichere und vernünftige Alternative zur unkontrollierten, undokumentierten Schattenwirtschaft. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Berlin weiter auf 2G besteht.“ Die verlässlichen und bewährte Hygiene-Konzepte im Salon würden von der hiesigen Politik ignoriert, die Pandemie nur verlängert. „Die Gesundheit wird so nicht geschützt, das Infektionsgeschehen befeuert und unsere Unternehmen werden kaputt reguliert.“
Friseure in Not fordern sofortige Lockerung in Rheinland-Pfalz und klagen gegen 2G-Regelung
Guido Wirtz will sich das nicht länger angucken. Er reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Denn Wirtz ist nicht nur Friseurunternehmer. Als Vorsitzender Landesinnungsmeister repräsentiert er seine Berufskollegen im ganzen Bundesland.
Friseure in Not klagen erneut: „Wir fordern Gleichberechtigung für Saarlands Friseure“
Der beauftragte Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main rechnet der Klage gute Chancen zu: „Die durch die 2G-Plus-Regelung vorliegende Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Die beeinträchtigten Grundrechte der Friseure sowie der nicht geimpften/genesenen Personen wurden nicht ausreichend gewichtet.“ Die 2GPlus-Regelung führe zu erheblichen Umsatzverlusten bei den Friseuren, wodurch ein existenzbedrohender Schaden drohe. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Friseure ihre Betriebe in der Vergangenheit bereits mehrfach komplett schließen mussten, ist das nicht zumutbar.“
Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz eingereicht
- Friseurin Sandra Stiemert wendet sich an Bundesverfassungsgericht
- Beschwerde gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz
- Selbstständige leiden unter systematischen Gesetzeslücken
Seeheim-Jugenheim, 04. Mai. Die gesetzlichen Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Friseurin SandraStiemert wird wie viele der rund 80.000 Friseure in Deutschland durch die beiden Lockdowns finanziell hart getroffen. Nun erhebt Sandra Stiemert Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz. Das Unternehmen Wild Beauty in Seeheim-Jugenheim bei Darmstadt unterstützt diese Beschwerde.
Noah Wild, Geschäftsführer von Wild Beauty: „Viele tausend Friseure befinden sich wie Sandra Stiemert durch unzureichende gesetzliche Regeln in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber mehr für selbstständige Friseure tut.“
Solidarität mit Selbstständigen: Friseure in Not fordert verbindliche Öffnungsperspektive
#FriseureInNot Brief an Hubertus Heil
wir sind 16 Friseurunternehmerinnen und Friseurunternehmer aus ganz Deutschland. Teilweise in der 5. Generation. In den letzten Wochen haben wir uns mit #FriseureInNot sehr für unsere Kollegen/innen in der Bundesrepublik eingesetzt. Wir sprechen hier von 84.000 Friseursalons, 240.000 Mitarbeiter/innen und 20.000 Auszubildenden.
Wir sind erleichtert über die aus unserer Sicht überfällige Öffnungsperspektive, die die Bund-Länder-Konferenz den Friseuren für den 1. März aufgezeigt hat und begleiten die Ausarbeitung der jeweiligen Landesverordnung im Detail ..
Wild Beauty GmbH unterstützt bundesweit Corona-Klagen
Alles, was wir bei der Wild Beauty GmbH unternehmen, beginnt mit der für uns entscheidenden Frage: „Was nützt es dem Friseur?“ In den letzten Monaten sind so viele wichtige Initiativen entstanden – häufig auf Anregung unserer Kunden hin:
- BenefitLocals und Profit-Link: Unsere transparenten und fairen Online-Beteiligungssysteme
- TakeHome: Unser Endverbraucher-Lieferservice für Friseure
- Digitale Talentschmiede: Das auch für Auszubildende ideal geeignete Online-Schulungskonzept
- Business Webinare und Business Talks live im Insider Club auf Facebook: Zu allen Themen, die für Friseure jetzt relevant sind.
Friseure in Not klagen jetzt bundesweit
„Wie soll ich es mir leisten können, über Wochen und Monate hinweg Kurzarbeitergeld vorzufinanzieren?“, fragt sich Iris Regenthal-Labahn aus Mecklenburg-Vorpommern. Deutschland sei Ankündigungsweltmeister, aber Umsetzungszwerg. „Verlässlichkeit und Berechenbarkeit haben uns immer ausgezeichnet. Doch genau dieses Vertrauen verspielt sich die Politik jetzt, indem sie viel und groß ankündigt, die Umsetzung dann aber nicht hinbekommt.“
Friseure in Not öffnen unter dem Motto „Unser erster legaler Haarschnitt 2021“
- Deutschlands Friseure in Not dürfen von Montag an wieder ihre Salons öffnen
- Klagen gegen undifferenzierten Lockdown haben politisch Erfolg gezeigt
- Wild Beauty begrüßt „Sieg der Vernunft“
25. Februar 2021. Unter dem Motto „Erster legaler Haarschnitt 2021“ öffnen auch die Friseure in Not am Montag, 1. März ihre Salons. Mit dem Monatsanfang März endet somit der zweite corona-bedingte Lockdown, in dessen Zuge die rund 80.600 Friseurbetriebe in Deutschland zwangsweise geschlossen waren …
Friseure in Not: Oberverwaltungsgericht Niedersachen äußert erhebliche Zweifel an Betriebsschließungsregelung
Das Gericht setzt sich jedoch sehr kritisch mit der generellen Legitimität eines inzidenzgesteuerten Vorgehens bei der Anordnung der Schutzmaßnahmen auseinander und äußert erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit und auch der Verhältnismäßigkeit der Betriebsschließungsregelung. Wir begrüßen die Begründung des Gerichts, denn damit wird klargestellt, dass die Wiedereröffnung bei sinkender Inzidenz nicht fortlaufend verschoben, sondern angesichts der erheblichen Folgen für ganze Wirtschaftszweige eher so schnell wie möglich durchgeführt werden muss …
#FriseureInNot kämpft in 11 Eilverfahren weiter

Öffnungsperspektive lässt Fragen offen
Nachdem die Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar die Öffnungsperspektive für Friseure für den 1. März in Aussicht gestellt hat, haben im vergangenen Wochenverlauf einige Gerichte die Eilverfahren negativ beschieden (Stand: 15. Februar 08:00 Uhr):
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Hessen; für Schick Friseure
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Berlin
Noch nicht entschieden sind folgende Eilverfahren …
Widerstand der Friseure in Not weitet sich aus
Wild Beauty unterstützt Klagewelle für eine Öffnung der Friseursalons
Der Widerstand der Friseure in Not weitet sich aus. Nun haben sich in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen jeweils ein Friseursalon der Klagewelle für eine Öffnung der Friseursalons in Deutschland angeschlossen. Damit laufen nun Gerichtsverfahren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.