Brief Friseure in Not an Dr. Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir sind 16 Friseurunternehmerinnen und Friseurunternehmer aus Deutschland. Teilweise in der 5. Generation. Im Namen aller 84.000 Friseursalons organisieren wir eine bundesweite Klagewelle. Wir – das sind #FriseureInNot. Wir haben uns entschieden, uns nicht länger unserem Schicksal zu ergeben. Deshalb klagen wir – gegen die jeweilige Landesverordnung. Denn:
Schließungen führen in den Schwarzmarkt ohne kontrollierbare Hygienemaßnahmen: Gerade zum Schutz der Bevölkerung ist es unerlässlich, dass Friseursalons wieder kontrolliert öffnen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass unsere Schließung nicht dazu führt, dass die befürchteten Kontakte im Rahmen der Ausübung unserer Dienstleistung nicht zustande kommen: Im Gegenteil, zahlreiche Friseure erbringen aufgrund der ungebrochenen Nachfrage aus der Bevölkerung und um ihre Existenz zu sichern, privat und damit illegal Dienstleistungen am Kunden, aber ohne Kontrollmöglichkeit und sicherlich nicht unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. Das Berufsverbot bewirkt damit genau das Gegenteil von dem, was es bewirken soll.
Wir Friseure stehen mit dem Rücken zur Wand:
Aufgrund der wiederholten Befristung dauert das Verbot nun bereits seit fast zwei Monaten an, ohne dass auch nur ansatzweise absehbar ist, wann eine Öffnung wieder möglich sein soll. Es handelt sich somit faktisch um ein unbefristetes Berufsverbot. Inwiefern sich die ständig neuerlichen Befristungen noch am tatsächlichen Infektionsgeschehen orientieren, ist dabei weder dargelegt noch ersichtlich. Staatliche Hilfen kommen entweder überhaupt nicht, zu spät oder zu unzureichend bei den Betroffenen an. Schon jetzt droht 24.000 Salons die Insolvenz.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, es ist allerhöchste Zeit. Stellen Sie sich der Situation und stellen Sie sich den aus der Schließung unserer Betriebe resultierenden Widersprüchen. Wir Friseure müssen wieder öffnen. Aus den oben genannten Gründen haben wir Eilanträge bei den für uns zuständigen obersten Verwaltungsgerichten in allen Bundesländern eingereicht.
Mit vorzüglicher Hochachtung